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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BIKE RENT & BIKE TOURS BERLIN EUROPA CENTER

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FAHRRADTOUREN

  1. GELTUNGSBEREICH

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die von BIKE RENT & BIKE TOURS BERLIN EUROPA CENTER angeboten werden. Mit dem Vertragsschluss erkennen Sie diese an.

  1. VERTRAGSSCHLUSS

Ein Vertrag zwischen BIKE RENT & BIKE TOURS und dem Fahrradtourteilnehmer kommt mit der Anmeldung und mit der Zahlung des Preises des Fahrradtours zustande. Wird zwischen BIKE RENT & BIKE TOURS und einem Tourteilnehmer eine Anzahlung vereinbart, so kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Anmeldung und der Anzahlung zustande. Die Anmeldung kann telefonisch, schriftlich (per Brief und E-Mail) sowie über unsere Webseite getätigt werden.

  1.  LEISTUNGEN

Die von BIKE RENT & BIKE TOURS vertraglich gebundenen Dienstleitungen ergeben sich ausschließlich aus den Ankündigungen, Tourenbeschreibungen und Preis- und Leistungsangeboten sowie aus der individuellen Vereinbarung mit dem jeweiligen Vertragspartner. Unsere Guides sind frei in der Gestaltung der Tourroute.

Die Route kann zwischen den Vertragspartnern vor Tourbeginn besprochen werden und individuell auf die Kundenwünsche angepasst werden.

Die auf dem Flyer/ der Webseite angegebenen Dauer und Tourrouten sind ungefähre Angaben.

  1.  ZAHLUNGEN UND PREISE

Alle Zahlungen sind grundsätzlich vor Tourbeginn zu entrichten. Wird bei Anmeldung eine Anzahlung vereinbart, so beträgt diese 20% des gesamten Tourpreises. Der restliche Tourpreis ist unmittelbar vor dem Tourbeginn zu entrichten.

Soweit nicht anders vereinbart, gelten die auf unserer Webseite veröffentlichen Preise.

  1.  STORNO, RÜCKTRITT UND UMBUCHUNG

Erfolgt der vollständige Zahlungseingang nicht fristgemäß, so ist BIKE RENT & BIKE TOURS leistungsbefreit. Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen hat der Kunde kein Erstattungsanspruch. Dies gilt auch für krankheits- und verspätungsbedingte Stornierungen.

Im Falle einer Stornierung einer Tourbuchung bis 14 Tage vor Tourbeginn wird eine 50 % Stornogebühr erhoben. Bei weniger als 14 Tagen betragen die Stornokosten 100%.

Eine kostenlose Umbuchung der gebuchten Leistung ist bis 7 Tage vor Tourbeginn möglich.

Im Falle der Stornierung durch BIKE RENT & BIKE TOURS erfolgt die Rückerstattung des vollen Tourpreises.

Die Touren werden bei jedem Wetter durchgeführt, sofern nicht die Sicherheit der Teilnehmer gefährdet wird.

  1.  SICHERHEIT

Die Teilnahme an der Fahrradtour erfolgt auf eigene Gefahr. Der Teilnehmer muss vor Antritt der Tour selbst einschätzen, ob die Teilnahme mit seiner körperlichen Verfassung vereinbar ist. Der Teilnehmer hat auf geführten Fahrradtouren unbedingt die Straßenverkehrsregeln (StVO) zu beachten.

  1.  HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG 

BIKE RENT & BIKE TOURS haftet nicht für Schäden, die durch verdeckte Mängel bzw. Materialfehler an den Mieträdern verursacht wurden. Der Teilnehmer hat sich vor Fahrtantritt von der Betriebssicherheit des Mietrades zu überzeugen. Die Haftung ist auch bei Schäden ausgeschlossen, die bei Nichtbeachtung der jeweiligen Straßenverkehrsordnung oder durch Nichtbeachtung der Weisungen der Guides oder auf Grund der eigenen Unachtsamkeit der Teilnehmer entstehen.

Die Tourteilnehmer sind verpflichtet, die Fahrräder mit mitgeliefertem Sicherheitsschloss abzuschließen, wenn eine Pause angelegt wird und das Fahrrad geparkt wird. Bei Diebstahl kommt der Teilnehmer für den Schaden auf, der dem Vermieter entstanden ist. (Neuwert)

  1. GERICHTSTAND

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Berlin-Charlottenburg.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FAHRRADVERLEIH

  1. ANWENDUNGSBEREICH

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die gewerbliche Vermietung von Fahrrädern jeder Art, E-Skootern, Kinderanhänger sowie Kindersitze (nachfolgend: Fahrzeug), welche von BIKE RENT & BIKE TOURS BERLIN Europa Center (im folgenden Vermieter) angeboten werden. Durch den Vertragsschluss akzeptiert der Kunde die jeweils aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des BIKE RENT & BIKE TOURS BERLIN Europa Center.

  1. VERTRAGSSCHLUSS

Ein Vertrag zwischen BIKE RENT & BIKE TOURS Europa Center und dem Kunden kommt mit der Anmeldung und mit der Zahlung des Preises des Fahrzeugs bzw. Fahrradtour zustande. Wird zwischen BIKE RENT & BIKE TOURS und dem Kunden eine Anzahlung vereinbart, so kommt der Vertrag zum Zeitpunkt der Anmeldung und der Anzahlung zustande. Die Anmeldung kann telefonisch, schriftlich (per Brief und per Email) sowie über unsere Webseite erfolgen.

  1. PFLICHTEN DES VERMIETERS

Der Vermieter überlässt dem Mieter ein verkehrssicheres und sorgfältig gewartetes Fahrzeug. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch verdeckte Mangel bzw. Materialfehler an den Mieträdern verursacht wurden. Vor Entgegennahme prüft der Mieter die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs.

Wird während der Mietzeit eine Reparatur notwendig, um die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, so hat der Vermieter diese vorzunehmen oder dem Mieter ein angemessenes Ersatzfahrzeug anzubieten. Andere Betriebsstätten als die des Vermieters darf der Mieter zur Reparatur nur mit Einwilligung (vorheriger Zustimmung) des Vermieters beauftragen; anderenfalls trägt der Mieter die Kosten aus der Beauftragung selbst.

  1. PFLICHTEN DES MIETERS

Der Mietpreis richtet sich nach der Vereinbarung im Mietvertrag. Der Mieter bezahlt den Endpreis für die Vermietung vor Entgegennahme des Fahrzeugs. Bei der vorzeitigen Rückgabe erfolgt keine Erstattung. Die Stornokosten betragen bis 2 Wochen vor Mietbeginn 50%, danach 100% des Mietpreises.

Der Vermieter kann von dem Mieter vor Übergabe des Fahrzeugs eine Sicherheitszahlung von mindestens 500 € und/oder die Hinterlegung eines gültigen Identifikationsdokumentes verlangen.

Der Mieter hat das Fahrzeug sorgsam und im Rahmen der bei derartigen Fahrzeugen üblichen Nutzung zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten, um Schäden zu vermeiden. Kosten für Reparaturarbeiten, die nicht durch Verschleiß hervorgerufen werden, trägt der Mieter. Dem Vermieter bleibt es nachgelassen, das Vertragsverhältnis bei unsachgemäßem Gebrauch des Fahrzeuges jederzeit vorzeitig zu kündigen und die Herausgabe zu verlangen, ohne dass die Pflicht des Mieters aus Ziff. 3. für den Zeitraum der Nichtgewährung des Gebrauches entfiele.

Das Fahrzeug ist mit dem mitgegebenen Schloss sicher an Fahrradständern/ Laternenmasten usw., anzuschließen oder sonst sicher zu verwahren.

Bei Abhandenkommen oder Totalschaden hat der Mieter dem Vermieter den Neuwert des Fahrzeuges (der Neuwert des City- /Trekkingbikes beträgt 400€ und des E-Bikes 2000 €) zu ersetzen. Bei der Verlust des Schlosses und/ oder des Schlüssels ist 30 € zu zahlen.

Der Mieter hat alle Mängel und Beschädigungen des Fahrzeuges dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine solche Anzeige, so haftet der Mieter für alle aus der Nichtanzeige entstandenen weiteren Kosten, insbesondere Personen- und Sachschäden Dritter.

Bei Unfällen hat der Mieter den Vermieter unverzüglich, spätestens bei Rückgabe des Fahrzeuges, über alle Einzelheiten – ggf. schriftlich unter Vorlage einer Skizze – zu unterrichten. Der Unfallbericht muss insbesondere die Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen, ggf. die amtlichen Kennzeichen beteiligter Fahrzeuge enthalten. Der Mieter hat nach einem Unfall die Polizei zu verständigen, soweit die zur Aufklärung des Unfalls erforderlichen Feststellungen nicht auf andere Weise, z.B. mit Hilfe von Zeugen, zuverlässig getroffen werden können. [Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Entwendungsschäden sind vom Mieter dem Vermieter sowie der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.]

  1. HAFTUNG DES VERMIETERS

Der Vermieter (d.h. er selbst und seine Mitarbeiter) haftet, abgesehen von der Verletzung wesentlicher vertraglicher Pflichten, nur für grobes Verschulden (d.h. für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit).

  1. HAFTUNG DES MIETERS

Der Mieter haftet nach allgemeinen Haftungsregeln, wenn er das Fahrzeug beschädigt oder eine sonstige Vertragsverletzung begeht. Insbesondere hat der Mieter das Fahrzeug – abgesehen von Verschmutzungen und Abnutzungen im Rahmen einer üblichen Nutzung – in demselben Zustand zurückzugeben, wie er es übernommen hat. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf Schadenskosten wie Sachverständigenkosten, Wertminderung oder Mietausfallkosten.

  1. VERJÄHRUNG

Für Ersatzansprüche des Vermieters wegen Veränderung oder Verschlechterung eines Fahrzeuges gilt die kurze Verjährungsfrist von sechs Monaten – vom Zeitpunkt der Rückgabe des Fahrzeuges angerechnet – gemäß §§ 558, 225 BGB, soweit nicht der Mieter eine Veränderung oder Verschlechterung, insbesondere nach Ziff. 6 und 7 verschwiegen hat.

  1. ZAHLUNGEN UND PREISE

Alle Zahlungen sind grundsätzlich vor Entgegennahme des Fahrzeugs zu entrichten.

 

 

Bike bzw. E-Bike Tandem E-Scooter
ab mind. 1 Tag

 

25€ / 24 Std. 45 / 24 Std. 50€ / 24 Std. 45€ / 24 Std.
ab mind. 2 Tage

 

20 / 24 Std. 40€ / 24 Std. 40€ / 24 Std. 40€ / 24 Std.

 

Der Preis für einen Kindersitz beträgt 10 € pro Tag.

Vereinbarte zusätzliche Nebenleistungen werden zusätzlich berechnet. Preisänderungen sind vorbehalten.

  1. GERICHTSSTAND

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist Berlin-Charlottenburg. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.